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Immobilienerwerb auf den Kanaren
Auf den Kanaren eine Immobilie (Grundstück, Wohnraum) zu kaufen unterscheidet sich grundsätzlich nicht wesentlich davon, sie an irgendeinem anderen Ort zu erwerben. Man sollte jedoch eine Reihe von Aspekten beachten bevor man sich zum Unterschreiben eines Dokumentens verpflichtet:
1. Vor dem Kauf sollte man sich bewusst werden, mit wem man verhandelt. Dazu sollte man die nötigen Informationen aus dem Handelsregister und dem Eigentumsregister zu Rate ziehen, um herauszufinden, ob es der Eigentümer selbst ist, der verkauft und ob er sich evtl. in einem Gerichtsverfahren befindet, das auf das zu erwerbende Objekt Einfluss hat. Auf diese Weise kann man auch den Eigentumsstatus in Erfahrung bringen: Ist das Objekt mit einer Hypothek belastet? Gibt es Probleme mit der Erschließung? Ist es überhaupt in einem öffentlichen Register eingetragen?
2. Unbedingt notwendig ist es, einen Anberaumungsplan und einen Lageplan der Immobilie zu erhalten, wobei letzterer sowohl die Beschreibung der angrenzenden Grundstücke, als auch die Angabe der Gesamtquadratmeter und die der für Wohnraum vorgesehenen Fläche beinhalten sollte. All dies dient nicht nur dazu das potentielle Eigentum zu identifizieren, sondern auch der Erleichterung jeglicher Art von Verwaltungsakt, den man später ausführen muss, wie z.B. die Einschreibung im Katasteramt, Anmeldung für Elektrizität- und Wasserversorgung, Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt etc.
3. Erhalt von wichtigen Dokumenten, wie z.B. der Baulizenzen, der ersten Inbesitznahme der Wohnräume, Bewohnbarkeitsbescheinigung
4. Erhalt der Genossenschaftseigentümersatzung, soweit vorhanden.
5. Man sollte sich erkundigen, ob man die Hypothek des Förderes oder Bauherrn übernehmen kann oder die Möglichkeit der Finanzierung durch eine neue Hypothek besteht
6. Der Verkäufer sollte dem Käufer folgende Dokumente übergeben: Bewohnbarkeitsbescheinigung, Beleg über die Zahlung der letzten Immobiliensteuer, Beleg über die Zahlung der "Plusvalía" (eine Bodenwertzuwachssteuer, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt) und im Falle der Zugehörigkeit zu einer Eigentümergenossenschaft ein Beleg über die regelmäßige Einzahlung der Beiträge
7. Falls Sie ein Grundstück auf den Kanaren erwerben möchten und in Betracht ziehen, es zu bebauen, sollten Sie beachten, dass ein großer Teil des Bodens auf den Inseln geschützt ist und in einigen Zonen zudem Baufristen oder sogar Baustopps herrschen. Lassen Sie sich deshalb vorher von den zuständigen Behörden oder einem Anwalt
beraten.
Falls Sie kein Einwohner Spaniens sind, müssen Sie sich außerdem darüber im Klaren sein, dass laut spanischem Finanzamt eine Reihe von Formalitäten zu erfüllen sind um einen Kauf abzuwickeln. Einige Beispiele sind u.a. die Einbehaltung von 5% des Gesamtkaufpreises durch den Verkäufer, die Möglichkeit diesen Anteil wiederzuerlangen, wenn bestimmte steuerliche Voraussetzungen erfüllt sind sowie die Möglichkeit, dass unter Berücksichtigung des Kaufdatums und anderer Faktoren die 5% auch bei Nicht-Einwohnern nicht einbehalten
werden.
Für jeden dieser Schritte ist es ratsam, dass Sie einen qulifizierten Fachmann, einen Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen. Er wird Ihnen Aspekte aufzeigen, derer Sie selbst sich nicht bewusst sind, wird böse Überraschungen vermeiden und Ihnen helfen Ihr Geld zusammenzuhalten - wofür sich die Investition des Honorars definitiv
lohnt.
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