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Die Frage, wie man bei Todesfällen mit dem Besitz auf spanischem Boden verfährt ist besonders für Nicht-Einwohner schwierig. Falls Sie sich dieser Situation ausgesetzt sehen, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall ein Testament für Ihre Besitztümer auf spanischem Grund aufzusetzen. Auf diese Weise wird die Verteilung ihres Erbes an Ihre Kinder oder an jede andere Person, die sie dazu bestimmen erheblich vereinfacht. Ein Testament ist individuell und persönlich aufzusetzen und muss in Gegenwart eines Notars "doppelt" unterschrieben werden, d.h. in spanischer Sprache sowie in Ihrer Muttersprache. Das Original verbleibt beim Notar, eine Benachrichtigung über das Aufsetzen des Testaments wird an das Justizministerium gesandt. Bis zum Tod des Testamentsverfassers bleibt der Inhalt unbekannt. |
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