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Aufsetzen eines Testaments in Spanien durch Personen anderer Nationalität

Die Frage, wie man bei Todesfällen mit dem Besitz auf spanischem Boden verfährt ist besonders für Nicht-Einwohner schwierig. Falls Sie sich dieser Situation ausgesetzt sehen, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall ein Testament für Ihre Besitztümer auf spanischem Grund aufzusetzen. Auf diese Weise wird die Verteilung ihres Erbes an Ihre Kinder oder an jede andere Person, die sie dazu bestimmen erheblich vereinfacht.

Ein Testament ist individuell und persönlich aufzusetzen und muss in Gegenwart eines Notars "doppelt" unterschrieben werden, d.h. in spanischer Sprache sowie in Ihrer Muttersprache. Das Original verbleibt beim Notar, eine Benachrichtigung über das Aufsetzen des Testaments wird an das Justizministerium gesandt. Bis zum Tod des Testamentsverfassers bleibt der Inhalt unbekannt.
Die gebräuchlichste Formulierung ist die, dem Witwer oder der Witwe den Besitz oder die Rechte, die vom Verschiedenen hinterlassen worden sind, zu überschreiben. So ist es z.B. möglich, dass die Witwe weiterhin den Wohnraum nutzen kann, der im Besitz des Ehemanns stand (oder andersrum). Für den Fall, dass keiner der beiden überlebt, geht der Besitz zu gleichen Teilen weiter an die Kinder oder an weitere Erben. All dies geschieht stets unter Berücksichtigung des Zivilrechts, das im jeweiligen Herkunftsland gilt und sich entsprechend durchsetzt.

Falls Sie eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns ihre persönliche Situation zu schildern. Wir werden dann eine individuelle Lösung finden, die am besten zu Ihren Wünschen und Vorstellungen passt. 


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