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REF (Régimen económico y fiscal de Canarias, "Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren")
URSPRUNG
Das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren entwickelte sich im 15. Jahrhundert aufgrund ihres einzigartigen Inselcharakters, ihrer Lage, der Knappheit von natürlichen Rohstoffen, verbunden mit den geographischen, geologischen und klimatischen Besonderheiten, die diese Inseln gegenüber dem Rest Europas auszeichnen.
Die heutigen steuerlichen Besonderheiten waren nicht die ersten: Zuvor profitierten die Inseln zunächst von ihrem Status als Freihandelszone (ab 1852) mit Zoll- und Handelsfreiheit. Anschließend folgte das Freihandelszonengesetz des Jahres 1900, aus dem dann 1972 das aktuelle Wirtschafts- und Steuersystem (REF) hervorging. Es setzte den Freihandelsstatus außer Kraft und modernisierte das bis dahin gültige Steuersystem.
Im Jahre 1992 reformierte man das REF, um einerseits die Forderungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu erfüllen und andererseits ein eigenes Wirtschaftsmodell zu finden, das den wirtschaftlichen Entwicklungen auf den Inseln, die hauptsächlich aus dem Service-Bereich heraus resultierten, gerecht wird.
STEUERLICHER VORTEIL DES REF
Gesetz 19/94 vom 6. Juli über "Veränderung des Wirtschafts- und Steuersystems auf den Kanaren", modifiziert durch das Real Decreto-Ley 3/1996 vom 26. Januar (B.O.E 27/01/96)
INVESTITIONSRESERVE
-Man reduziert 90% der eingebrachten Menge der Einkommenssteuer von Gesellschaften und ihrer nicht verteilten Gewinne, die dann den Investitionsreserven zukommen.
a) Diese ersparte Reserve aus Steuern muss innerhalb von drei Jahren materialisiert oder investiert werden, vorausgesetzt, dass in fixe Vermögenswerte für die Firma investiert wird (die Vermögenswerte sollten innerhalb der Kanaren und innerhalb eines Unternehmens angesiedelt sein, die Unternehmensaktivitäten unterstützen und - egal in welcher Form - zum Umweltschutz auf den Kanaren beitragen)
b) Investitionen in Wertpapiere oder Schulden der autonomen Region der Kanaren (vorausgesetzt, dass in den lokalen Unternehmen, in die man investiert 50 % der Investitionen der Infrastruktur oder vorzugsweise dem Umweltschutz zugute kommen)
c) Kauf von Aktien oder Anteilen von Unternehmen, die nicht auf den Kanaren ansässig sind, jedoch Investitionen wie im Punkt a) genannt gleichen
- Abzug von 80 % von der Gesamtquote der Einkommenssteuer von Personen für die Kapazitäten, die für die Investitionsreserve bestimmt sind
STEUERLICHE ANREIZE
-Steuerfreistellung bei der Gründung, Erweiterung, Modernisierung oder Verlagerung von auf den Kanaren ansässigen Unternehmen
-Steuerfreistellung beim Erwerb von Gütern und Rechten durch Erbschaft
-Freistellung der Zahlung der IGIC (Kanarensteuer) für die Lieferung und den Import von Gütern, die für den Käufer als Investition zugunsten der Unternehmen und Einrichtungen, die die vorangegangenen Anforderungen erfüllen gelten (dies gilt für in Spanien ansässige Unternehmen sowie für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land)
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