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Mehr Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit im E-Commerce
(von Alicia Hernández Socorro, Anwältin)

Am 12. Oktober 2002 trat das Gesetz Nummer 34/2002 vom 11. Juli in Kraft, das "Gesetz für Dienste der Informationsgesellschaft und des E-Commerce" (Ley de Servicios de la Información y de Comercio Electrónico, kurz LSSICE). Dieses Gesetz hat einen neuen Disput zwischen Verbrauchern/Usern und Anbietern im Internet und der Regierung, die mit ihrer strikten Entscheidung sämtliche geschäftliche Tätigkeiten im Internet zu kontrollieren und damit den europäischen Richtlinien zu folgen, entfacht.

Ein Großteil der Bevölkerung ist der Meinung, dass mit dieser Gesetzgebung zwei Grundrechte verletzt werden (die Unschuldsannahme, "presunción de la inocencia", und das Kommunikationsgeheimnis "secreto en las comunicaciones") denn jeder Bürger, der im Internet surft, muss sich nun damit abfinden, dass jegliche seiner Aktivitäten im Netz sorgfältig registriert und für ein Jahr gespeichert werden. Andere argumentieren, dass den Steuerbehörden nun ermöglicht wird, bisher im Verborgenen ausgeübte Geschäftstätigkeiten zu kontrollieren. Die Gegenseite stützt sich auf das Argument, dass das Gesetz ein Angriff auf illegale und unerlaubt ausgeübte Geschäfte im Netz sei und deshalb eine Garantie für den Endverbraucher darstelle.

Kurz gefasst bedeutet das neue Gesetz eine schärfere Kontrolle von kommerziellen oder gewinnorientierten Angeboten (Güter oder Dienstleistungen, Gewinnspiele, Bereitstellung von Informationen, Vermittlungstätigkeiten wie z.B. Provider, Datenübertragung oder Bereitstellung eines Servers) - im Prinzip also normale Tätigkeiten eines Webportals oder eine kommerziellen Internetseite inclusive E-Commerce -, sowie verschiedene Verpflichtungen, die in der Regel größere Ausgaben erfordern (z.B. die Registrierungspflicht in einem öffentlichen Register wie dem Handelsregister unter Angabe des Domain-Namens oder der Internetadresse). Zudem müssen die Anbieter kommerzieller Seiten gut sichtbar persönliche Daten wie Name, Anschrift, E-mail, Titel (bei Akademikern oder Juristen), Registrierungsnummern und Steuernummer (NIF), sowie detaillierte Preise und Steuern für alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen angeben, damit der Verbraucher jederzeit weiß, mit wem er gerade verhandelt.

Das Gesetz verpflichtet die Anbieter von Internetleistungen, mit den Behörden zusammen zu arbeiten, wenn es darum geht Informationen und Webinhalte ins Netz zu stellen oder den Zugriff auf Seiten zu unterbinden, die nicht den gesetzlichen Richtlinien entprechen. Dies gilt sowohl für einheimische Anbieter als auch für Anbieter, die von einer Zweigstelle in Spanien aus operieren - beide werden in gleichem Maß kontrolliert.

Außerdem müssen die Provider und Anbieter Verbindungsdaten und den Datenverkehr (E-mails) für einen Zeitraum von 12 Monaten speichern und so die notwendigen Daten zur Identifikation ihrer Herkunft und über das Zustandekommen der Verbindung bereitstellen. An Gewicht gewinnt der elektronische Vertragsabschluss, denn die auf elektronischem Wege versandten Dokumente haben ab sofort die gleiche Gültigkeit wie jede andere Einverständniserklärung (Vertrag) auf Papier, vorausgesetzt dass eine ausdrückliche Erlaubnis des Verbrauchers vorliegt.
Mit In-Kraft-Treten dieses verbraucherorientierten Gesetzes und als Garantie für den Verbraucher geraten nun sämtliche Internetdienstleister in die Schusslinie und können jederzeit für den Verstoß mit Strafen von 30.000 € bis zu 600.000 € belangt werden - die Höhe des Bußgeldes wird nach Rechnungsvolumen, verursachtem Schaden und anderen Parametern ermittelt, wie z.B. der Grad der Verletzung wesentlicher Werte und Normen innerhalb der öffentlichen Ordnung, des Gesundheitswesens oder dem Jugendschutz.

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